Hundeausbildung Hundetraining

Staatlich anerkannte und Gewaltfreie  Moderne Hundeausbildung.

Begleithundeprüfung mit Verkehrssicherheitsteil BH-VT

Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, dass sie die Sachkundeprüfung analog der
Regelungen der Landesorganisationen bereits erfolgreich abgelegt haben, oder die, die den behördlichen
Nachweis der Sachkunde vorlegen. Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen. Das Zulassungsalter wird
von der Landesorganisation festgelegt, darf aber nicht unter zwölf Monaten liegen.
Hunde, die in der Bewertung im Teil A („Begleithundeprüfung auf einem Übungsplatz“ nicht die erforderlichen
70% der Punkte erreichen, werden nicht zur Prüfung in den Teil B („Prüfung im Verkehr“) mitgenommen. Am
Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil „Bestanden“ oder
„Nicht bestanden“ und das Prädikat vom Leistungsrichter bekannt gegeben. Die Prüfung ist bestanden, wenn
im Teil A 70% der zu erreichenden Punkte und im Teil B die Übungen vom Leistungsrichter als ausreichend
erachtet wurden. Dem Leistungsrichter ist es jedoch gestattet, auf Wunsch des Veranstalters, zur Siegerehrung
eine Reihung der Teilnehmer vorzunehmen. Die BH-VT ist Voraussetzung für alle weiteren Prüfungen dieser
Prüfungsordnung. Die Ablegung der Prüfung ist im Wiederholungsfalle an keine Fristen gebunden, kann aber
innerhalb einer Prüfungsveranstaltung (Zweitagesprüfung) nur einmal gemacht werden. Jedes
Prüfungsergebnis ist unabhängig vom Erfolg der Prüfung in den Leistungsnachweis einzutragen.

Prüfungsbeschreibung : Begleithundeprüfung mit Verkehrssicherheitsteil

Eine Überprüfung der Schussgleichgültigkeit findet bei der BH/VT-Prüfung nicht statt.
Übungsanforderungen analog den Übungsbeschreibungen im allgemeinen Teil
Leinenführigkeit 15 Punkte
Freifolgen 15 Punkte
Achtung: Sonderbestimmung für BH-VT im allgemeinen Teil
Sitzübung 10 Punkte
Achtung: Sonderbestimmung für BH-VT im allgemeinen Teil
Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10 Punkte
Achtung: Sonderbestimmung für BH-VT im allgemeinen Teil
Ablegen des Hundes unter Ablenkung 10 Punkte

Prüfung im Verkehr

Die nachfolgenden Übungen finden außerhalb des Übungsgeländes in einem geeigneten Umfeld innerhalb von
geschlossenen Ortschaften statt. Der Leistungsrichter legt mit dem Prüfungsleiter fest, wo und wie die
Übungen im öffentlichen Verkehrsraum (Straßen, Wege oder Plätze) durchgeführt werden. Der öffentliche
Verkehr darf nicht beeinträchtigt werden. Die Durchführung dieses Teils der Prüfung erfordert wegen ihrer
Eigenart einen erheblichen Zeitaufwand. Die Leistungsanforderungen dürfen nicht durch oberflächliche
Abnahme vieler Hunde beeinträchtigt werden. Punkte werden für die einzelnen Übungen des Teiles B nicht
vergeben. Für das Bestehen dieser Prüfungsabteilung ist der gesamte Eindruck über den sich im
Verkehr/Öffentlichkeit bewegenden Hund maßgeblich. Die nachfolgend beschriebenen Übungen sind
Anregungen und können durch den Leistungsrichter individuell auf die örtlichen Gegebenheiten angepasst
werden. Der Leistungsrichter ist berechtigt, bei Zweifeln in der Beurteilung der Hunde Übungen zu wiederholen
bzw. zu variieren.

Prüfungsablauf (Die folgenden Übungen stellen eine Mindestanforderung dar und können von den
Landesorganisationen erweitert werden.)
Begegnung mit Personengruppe
Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund einen
angewiesenen Straßenabschnitt auf dem Gehweg. Der Leistungsrichter folgt dem Team in angemessener
Entfernung. Der Hund soll an der linken Seite des Hundeführers an lose hängender Leine – mit der Schulter in
Kniehöhe des Hundeführers – willig folgen. Dem Fußgänger- und Fahrverkehr gegenüber hat sich der Hund
gleichgültig zu verhalten. Auf seinem Weg wird der Hundeführer von einem vorbeilaufenden Passanten
(Auftragsperson) geschnitten. Der Hund hat sich neutral und unbeeindruckt zeigen. Hundeführer und Hund
gehen weiter durch eine aufgelockerte Personengruppe von mindestens 6 Personen, in der eine Person den
Hundeführer anspricht und mit Handschlag begrüßt. Der Hund hat auf Anweisung durch Hundeführer neben
ihm zu sitzen oder zu liegen und hat sich während der kurzen Unterhaltung ruhig zu verhalten.
Begegnung mit Radfahrern
Der angeleinte Hund geht mit seinem Hundeführer einen Weg entlang und wird zunächst von hinten von einem
Radfahrer überholt, der dabei Klingelzeichen gibt. In großem Abstand wendet der Radfahrer und kommt
Hundeführer und Hund entgegen. Dabei werden nochmals Klingelzeichen gegeben. Das Vorbeifahren hat so zu
erfolgen, dass sich der Hund zwischen Hundeführer und vorbeifahrendem Radfahrer befindet. Der angeleinte
Hund hat sich den Radfahrern gegenüber unbefangen zu zeigen.
Begegnung mit Autos
Der Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund an mehreren Autos vorbei. Dabei wird eines der Fahrzeuge
gestartet. Bei einem anderen Auto wird eine Tür zugeschlagen. Während Hundeführer und Hund weitergehen,
hält ein Auto neben ihnen. Die Fensterscheibe wird herunter gedreht und der Hundeführer um eine Auskunft
gebeten. Dabei hat der Hund auf Anweisung des Hundeführers zu sitzen oder zu liegen. Der Hund hat sich ruhig
und unbeeindruckt gegenüber Autos und allen Verkehrsgeräuschen zu zeigen.
Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern
Der Hundeführer geht mit seinem angeleinten Hund einen ruhigen Weg entlang. Mindestens zwei Jogger
überholen ihn, ohne das Tempo zu vermindern. Haben sich die Jogger entfernt, kommen erneut Jogger dem
Hund und Hundeführer entgegen und laufen an ihnen vorbei, ohne die Geschwindigkeit herabzusetzen. Der
Hund muss nicht korrekt bei Fuß gehen, darf die überholenden bzw. entgegenkommenden Personen jedoch
nicht belästigen. Es ist statthaft, dass der Hundeführer seinen Hund während der Begegnung in die Sitz- oder
Platzposition bringt. Statt der Jogger können auch ein oder zwei Inline Scater Hund und Hundeführer überholen
und ihnen wieder entgegen kommen.
Begegnung mit anderen Hunden
Beim Überholen und Entgegenkommen eines anderen Hundes mit Hundeführer hat sich der Hund neutral zu
verhalten. Der Hundeführer kann das Hörzeichen „Fuß“ wiederholen oder den Hund bei der Begegnung in die
Sitz- oder Platzposition bringen.
Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren:
Auf Anweisung des Leistungsrichters begeht der Hundeführer mit angeleintem Hund den Gehweg einer mäßig
belebten Straße. Nach kurzer Strecke hält der Hundeführer auf Anweisung des Leistungsrichters und befestigt
die Führleine an einem Zaun, Mauerring oder dergleichen. Der Hundeführer begibt sich außer Sicht in ein
Geschäft oder einen Hauseingang. Der Hund darf stehen, sitzen oder liegen. Während der Abwesenheit des
Hundeführers geht ein Passant (Auftragsperson) mit einem angeleinten Hund in einer seitlichen Entfernung von
etwa fünf Schritten am Prüfungshund vorbei. Der alleingelassene Hund hat sich während der Abwesenheit des
Führers ruhig zu verhalten. Den vorbei geführten Hund (keine Raufer verwenden) hat er ohne
Angriffshandlung (starkes Zerren an der Leine, andauerndes Bellen) passieren zu lassen. Auf Richteranweisung
wird der Hund wieder abgeholt. Anmerkung: Es bleibt dem amtierenden Leistungsrichter überlassen, ob er die einzelnen Übungen mit jedem Hund an den jeweils vorgesehenen Orten durchführen oder ob er alle Prüflinge
nur einige Übungen absolvieren lässt und dann den nächsten Prüfungsort aufsucht und dort ebenso verfährt.

Leinenführigkeit 15 Punkte:

Sonderbestimmung BH-VT:
Die Leinenführigkeit wird entsprechend dem Laufschema ausgeführt.

 

 

Der Hund muss seinem Hundeführer aus der Grundstellung heraus mit einmaligen Hörzeichen für Fuß gehen aufmerksam, freudig und konzentriert folgen, und soll dabei immer mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe an der linken Seite des Hundeführers bleiben.
Der Hundeführer hat die Anfangsgrundstellung spätestens einzunehmen, wenn der zweite Hundeführer die Grundstellung für die Übung „Ablegen unter Ablenkung“ einnimmt.
In der Leinenführigkeit werden 50 Schritte geradeaus gegangen, nach einer Kehrtwendung geht der Hundeführer nach 10 bis 15 Schritten in den Laufschritt über, zeigt 10 bis 15 Schritte Laufschritt,
geht dann ohne Übergangsschritte in einen langsamen Schritt über und nach weiteren 10 bis 15 Schritten wieder in normalen Schritt.

Kehrtwendungen sind vom Hundeführer linksdrehend zu zeigen. Der Hund darf dabei rechts um den Hundeführer laufen oder linksdrehend auf Kniehohe des Hundeführers bleiben.
Der Laufschritt und der langsame Schritt müssen sich deutlich von der normalen Gangart abheben.
Der Tempowechsel wird ohne Zwischenschritte ausgeführt.
Nach der zweiten Kehrtwendung ist ein Halten zu zeigen. Dabei muss sich der Hund direkt ohne Hörzeichen setzen.

Das Gehen durch die Gruppe, deren Personen sich bewegen, ist in der Leinenführigkeit zu zeigen.
Der Hundeführer muss mit seinem Hund dabei eine Person rechts und eine Person links (z.B. in Form einer 8) umgehen und mindestens einmal in der Gruppe, in der Nähe einer Person anhalten.
Dem Leistungsrichter ist es freigestellt, eine Wiederholung zu fordern.
Auf Anweisung des Leistungsrichters verlässt der Hundeführer mit seinem Hund die Gruppe und nimmt die Endgrundstellung ein.
Das Loben des Hundes ist nach dem Verlassen der Gruppe nur in der abschließenden Grundstellung erlaubt.

Freifolgen 15 Punkte:

Der Hund muss seinem Hundeführer aus der Grundstellung heraus mit einmaligen Hörzeichen für Fuß gehen aufmerksam, freudig und konzentriert folgen, und soll dabei immer mit dem Schulterblatt auf Kniehöhe an der linken Seite des Hundeführers bleiben.
In der Freifolge werden 50 Schritte geradeaus gegangen, nach einer Kehrtwendung geht der Hundeführer nach 10 bis 15 Schritten in den Laufschritt über, zeigt 10 bis 15 Schritte Laufschritt,
geht dann ohne Übergangsschritte in einen langsamen Schritt über und nach weiteren 10 bis 15 Schritten wieder in normalen Schritt. Mit einer abschließenden Grundstellung wird die Übung beendet.

Sitzübung 10 Punkte:

Sitz aus der Bewegung (alle Prüfungsstufen)
1. Teil: Anfangsgrundstellung, Entwicklung, Ausführung Sitz. 50% der Punkte
2. Teil: Entfernen vom Hund und Herantreten des Hundeführers, Endgrundstellung. 50% der Punkte
 
Nach einer Entwicklung von 10 bis 15 Schritt, muss sich der Hund auf das Hörzeichen für Sitzen sofort und in Laufrichtung absetzen, ohne dass der Hundeführer seinen Bewegungsablauf verändert oder sich umsieht.
Der Hund muss ruhig und mit Aufmerksamkeit zum Hundeführer sitzenbleiben. In allen Prüfungsstufen entfernt sich der Hundeführer 15 Schritte. Auf Richteranweisung begibt sich der Hundeführer wieder zu seinem Hund.
Sonderbestimmung für BH-VT: Nach der Entwicklung darf der Hundeführer anhalten und ein Hörzeichen für Sitzen geben, bevor er sich vom Hund entfernt.

Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10 Punkte:

1. Teil: Anfangsgrundstellung, Entwicklung, Ausführung Platz. 50% der Punkte
2. Teil: Herankommen, Vorsitzen, Endgrundstellung. 50% der Punkte
 
Die Entwicklung von 10 bis 15 Schritten wird im Normalschritt ausgeführt.
Auf das Hörzeichen für Hinlegen muss sich der Hund sofort und gerade in Laufrichtung legen ohne dass der Hundeführer seinen Bewegungsablauf verändert oder sich umsieht.
Der Hundeführer geht noch mindestens 30 Schritte, und dreht sich zu seinem Hund um. Dieser hat bis zum Abrufen ruhig und mit Aufmerksamkeit zum Hundeführer liegen zu bleiben.
Auf Anweisung des Leistungsrichters wird der Hund mit dem Hörzeichen für Herankommen oder „Rufname des Hundes“ herangerufen.
Der Hund muss freudig, zielstrebig und direkt herankommen, und sich dicht und gerade vor den Hundeführer setzen.
Auf das Hörzeichen für die Abschlussgrundstellung hat sich der Hund direkt in die Endgrundstellung zu begeben.
Sonderbestimmung für BH-VT:
Nach der Entwicklung darf der Hundeführer anhalten und ein Hörzeichen für Liegen geben, bevor er sich vom Hund entfernt. (Der Zeittakt ist zu beachten.)

Ablegen des Hundes unter Ablenkung 10 Punkte:

Während der Vorführung des anderen Hundes ist die Übung Ablegen unter Ablenkung zu zeigen.
Dabei wird der Hund an einen vom Leistungsrichter zugewiesenen Platz aus der Grundstellung mit dem Hörzeichen für Hinlegen abgelegt.
Der Hundeführer hat auf Anweisung des Leistungsrichters, folgende Position einzunehmen:
Hundeführer steht mindestens 30 Schritt entfernt in Sicht des Hundes (dem Hund den Rücken zugewendet).
Der Hund muss ohne Einwirkung des Hundeführers ruhig liegen bleiben, während der andere Hund arbeitet.
 

Sozialverträglichkeit

Ein Hund, der zu irgendeiner Zeit während des Wettkampfes (vor, während oder nach der eigenen Vorführung)
Personen oder andere Hunde beißt, versucht zu beißen, attackiert oder versucht zu attackieren, wird vom
Wettkampf disqualifiziert. Alle Punkte werden entzogen, auch wenn die Vorführung bereits abgeschlossen ist.
Bei einem zweitägigen Event erstreckt sich die Disqualifikation auch auf den zweiten Tag, so dass der Hund
nicht starten kann.
In Fällen sozialer Unverträglichkeit eines Hundes erfolgt sofortige Disqualifikation. Hundeführer derartiger
Hunde haben vor dem nächsten Start bei einer Prüfung oder bei einem Turnier nachzuweisen, dass das Team
erneut erfolgreich an einer Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest teilgenommen hat. Die Disqualifikation
wird am Tag der Prüfung vom Leistungsrichter in alle ihm bekannten Leistungsnachweise/Arbeitshefte
eingetragen und von ihm unterschrieben.
Eintrag: „Disqualifikation wegen mangelhafter Sozialverträglichkeit, Hund muss erneut in einer
Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest vorgestellt werden.“

Halsbandpflicht/Mitführen der Leine

Vorzuführen ist mit:
Einreihigem, locker angelegtem langgliedrigem Gliederhalsband. Bei der BH/VT sind auch Lederhalsbänder,
Stoffhalsbänder oder Brustgeschirr erlaubt. Bei der IBGH 1 bis 3 analog der BH/VT ausgenommen Brustgeschirr.
Bei der Fährtenarbeit darf zusätzlich zum erforderlichen Kettenhalsband ein Suchgeschirr oder eine Kenndecke
angelegt werden.
Eine Führleine ist mitzuführen, die mit dem Schloss an der vom Hund abgewandten Seite oder unsichtbar zu
tragen ist.

Unbefangenheitsüberprüfung

Die Unbefangenheit des Hundes ist während des gesamten Prüfungsverlaufes (inkl. Siegerehrung) zu
beobachten. Fällt ein Hund im Laufe einer Veranstaltung wegen Mängeln in der Unbefangenheit auf, so ist
auch dann die Unbefangenheit nicht gegeben, wenn die vorangegangenen Prüfungsteile positiv verlaufen sind.
Fällt ein Hund durch nicht vorhandene Unbefangenheit aus, so ist der Grund in die jeweiligen
Prüfungsunterlagen einzutragen. Der Hund ist zu disqualifizieren.
1. Die Unbefangenheitsprobe hat vor Beginn einer jeden Prüfung stattzufinden.
2. Die Überprüfung ist an einem neutralen Ort durchzuführen. Der Ort sollte so gewählt sein, dass keine
zu enge Verbindung zum Übungsplatz oder zum Fährtengelände besteht.
3. alle Hunde sind einzeln vorzuführen.
4. der Zeitpunkt ist so zu wählen, dass die Hunde nicht unmittelbar danach zum Fährtenansatz oder
direkt zum Prüfungseinsatz zu führen sind.
5. die Hunde sind angeleint (kurze Führerleine – ohne Fährtengeschirr) zu führen. Der Hund muss unter
Kontrolle geführt werden.

Eine schematische Überprüfung der Unbefangenheit soll nicht erfolgen. Es bleibt dem Leistungsrichter
überlassen, wie er den Ablauf gestaltet, wobei extreme Abweichungen zwischen den Leistungsrichtern nicht
gegeben sein sollen. Je unvoreingenommener der Leistungsrichter an die Abnahme der
Unbefangenheitsüberprüfung geht, desto reibungsloser und sicherer wird diese Überprüfung ablaufen. Die
Überprüfung der Unbefangenheit hat unter normalen Umwelteinflüssen zu erfolgen, der zu prüfende Hund ist
nicht herauszufordern da sonst eine Reaktion natürlich ist, insbesondere sind besondere Reizeinflüsse zu
unterlassen, die Identitätskontrolle ist zwingender Bestandteil der Unbefangenheitsüberprüfung. Stellt der
Leistungsrichter Mängel fest, so kann er eine weitere und genauere Überprüfung vornehmen. (z.B. bei der
Schussabgabe). Wiederholungen sind zu diesem Zweck erlaubt.
Zeigt ein Hund, auch wenn er die erste Unbefangenheit bestanden hat, im Laufe der weiteren Prüfung
Verhaltensmängel, kann der Leistungsrichter den Hund von der Prüfung ausschließen und im
Leistungsnachweis den Vermerk – „Unbefangenheit/Verhaltenstest nicht bestanden“ – eintragen. Eine
Überprüfung der Schussgleichgültigkeit findet bei der BH/VT-Prüfung nicht statt. Eine BH/VT-Prüfung, ist nicht
so zu mischen, dass Hunde aus dem IGP-Bereich und der BH/VT oder IBGH zusammen als Gruppe geführt
werden. (BH/VT und IBGH–kein Schuss)
Ergebnis der Unbefangenheitsüberprüfung:
Positive Darstellung = Bestanden:
– Hund ist selbstsicher
– Hund ist ruhig, sicher und aufmerksam
– Hund ist lebhaft und aufmerksam
– Hund ist unbefangen und gutartig.
Grenzfälle = Besonders weiter zu beobachten:
– Hund ist unstet, aber nicht aggressiv, im Verlauf der Prüfung jedoch unbefangen
– Leicht überreizt, wird während der Vorführung jedoch ruhiger
Hunde, die nicht zur Prüfung zugelassen werden können:
– Unsichere und schreckhafte Hunde, weichen der Person aus
– Nervöse, aggressive Hunde, Angstbeißer,
– bissige Hunde

Identitätskontrolle
Die Identitätskontrolle ist zwingender Bestandteil der Unbefangenheitsüberprüfung. Dies geschieht dadurch,
dass die Tätowiernummer oder mittels eines Chip-Lesegerätes die Chip- Nummer des Hundes kontrolliert wird.
Hunde ohne Ahnentafel und Tätowiernummer müssen zwingend einen Chip tragen. Die Leistungsrichter haben
in den Prüfungsunterlagen zu bestätigen, dass diese Kontrolle durchgeführt wurde. Sollten Tätowierzeichen
nicht deutlich erkennbar sein, so sind auf alle Fälle die erkennbaren Zeichen einzutragen. Die Tätowiernummer
muss mit dem vom Hundeführer vorgelegten Nachweis übereinstimmen. Bei Unstimmigkeiten (z.B.
Unleserliche Nummer) ist in den Prüfungsunterlagen ein entsprechender Vermerk aufzunehmen. Hundeführer,
die ihren Hund im Ausland haben chippen lassen, bzw. einen im Ausland gechipten Hund erworben haben,
müssen dafür Sorge tragen, dass ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung steht. Hunde, deren Identität
nicht eindeutig feststellbar ist, dürfen an keiner Leistungsveranstaltung teilnehmen. Wird der Chip durch den
Leistungsrichter nicht gefunden, so weist dieser den Hundeführer an, die Chipkontrolle selber vorzunehmen.
Eine anschließende Kontrolle durch den Leistungsrichter ist dann noch mal vorzunehmen. Es ist verpflichtend,
dass der Leistungsrichter den Hund z.B. mit dem Chiplesegerät berühren darf.

Übungsplatz

Holtener Str. 145,
46539 Dinslaken

Übungsstunden

Termine
nach Vereinbarung

Kontakt

Mobil: 015736272465
Email: info@bootydogs.de

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